Vor jedem Flug der große Zweifel: was darf ich mit ins Handgepäck nehmen, wie groß und wie schwer darf es maximal sein? Wie viele Stücke sind noch zulässig? Damit Sie nicht wie der Dumme bei der Kontrolle stehen, hier die Checkliste. Falls Sie doch zuviel oder etwas Unerlaubtes dabei haben, müssen Sie nicht gleich verzweifeln. Fragen Sie nach, an den meisten Flughäfen gibt es Aufbewahrungsstationen, an denen Sie etwas gegen Gebühr abgeben und nach dem Urlaub wieder abholen können.
Tipp: Wenn die Aufbewahrungsstelle nicht vorhanden oder zu teuer ist, können Sie auch Objekte per Post nach Hause schicken. Postschalter gibt es an jedem Flughafen.
1. Anzahl
Grundsätzlich hängt die erlaubte Anzahl der Handgepäckstücke von der Flugklasse ab. In der Economy Class ist nur ein Stück (plus eine kleine Damenhandtasche) erlaubt. Grund: die enge Bestuhlung. In der First- und Business-Klasse sitzen weit weniger Passagiere auf gleichem Raum. Hier darf jeder zwei Stücke von der Größe eines Pilotenkoffers plus eine Handtasche mitnehmen.
2. Maße
Die Tasche, die Sie mit an Bord nehmen dürfen, sollte höchstens 55 x 40 x 20 Zentimeter groß und nicht schwerer als 6 Kilogramm sein.
3. Im Handgepäck verboten
Gegenstände, die gefährlich werden könnten wie Messer, Scheren, Nagelfeilen, Werkzeuge, Besteck. Spritzbesteck ist zu medizinischen Zwecken erlaubt (z.B. für Diabetiker). Es muss am Check-in zusammen mit einer Bestätigung des Arztes vorgezeigt werden.
4. Im Hand- und Reisegepäck verboten
Feuerwerkskörper, Streichhölzer, die Sie überall an rauen Flächen anreißen können, Sturmfeuerzeuge, Feuerzeugbenzin, Insektenspray, Haushaltsreiniger, Gaspatronen (Butan-, Propangas), entzündbare Stoffe, Flüssigkeiten, wasserreaktive Stoffe wie Farben, Lacke, Verdünner, Kohlendioxid-Zylinder für Wasserbereiter.
5. Flaschen
Flaschen, z.B. aus dem “Duty-Free-Shop“, dürfen zwar mit an Bord genommen werden, haben aber in der Gepäckablage nichts zu suchen und müssen unter dem Sitz verstaut werden.
6. Sportfeuerwaffen
Sportfeuerwaffen müssen am Check-in vorgezeigt werden. Der BGS überprüft Waffenschein und Person. Anschließend werden Waffe und Munition getrennt voneinander in den Frachtraum verladen.
7. Taucherlampen
Taucherlampen dürfen nur demontiert im Handgepäck mitgenommen werden.
8. Nur mit Ausnahme-Genehmigung
Kleine Zylinder mit gasförmigem Sauerstoff oder Luft dürfen für medizinische Zwecke im Handgepäck mitgenommen werden.