Der EU-Ministerrat hat neue Beschlüsse verabschiedet. Welche neuen Rechte habe ich? Endlich mehr Rechte für den Verbraucher. Das sollten Sie wissen:
Bei Flug-Absagen zahlt der Veranstalter nur, wenn ihm ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Im Falle von Terrordrohungen oder Naturkatastrophen leider nicht.
Oft werden Flüge aus wirtschaftlichen Gründen von Fluggesellschaften und Veranstaltern überbucht. Das heißt, es werden mehr Tickets verkauft, als Plätze zur Verfügung stehen. Reisebüros trifft hier keine Schuld. In diesen Fällen gilt:
Bei Kurzstrecken bis 1500 Kilometer hat der Fluggast Anspruch auf Umbuchung und 250 Euro Schadensersatz.
Bei Mittelstrecken (1500 bis 3500 km) gibt es 400 Euro.
Bei Langstrecken gibt es sogar 600 Euro.
Ist die Verspätung der Fluggesellschaft anzurechnen, muss sie Mahlzeiten, Getränke und im Bedarfsfall auch eine Hotelübernachtung zahlen. Voraussetzung sind Wartezeiten von je nach Flugstrecke zwei, drei oder vier Stunden. Bei mehr als fünf Stunden besteht Recht auf Rückgabe.
Hier gibt es leider noch keine Richtlinien. Das Pauschalreiserecht sieht bei großer Verspätung Preisminderungen von 5 Prozent bis 10 Prozent vor.
Zukünftig sollen auch Bahnkunden nach einem Plan der EU mehr Rechte erhalten. Derzeit gewährt die Bahn bei ICE Verspätungen ab einer halben Stunde aus Kulanz 10 Euro Gutscheine, ab 90 Minuten bei allen Fernzügen 25 Euro.
Wenn der Gast nicht bis 1 Uhr morgens sein Ziel erreicht hat, wird ein Taxi oder das Hotel erstatten.