Die Grenzen Österreichs laufen im Westen an Lichtenstein und der Schweiz entlang, und im Nordwesten an Deutschland und der Tschechischen Republik vorbei. Das Binnenland grenzt im Osten an Ungarn und im Süden an Slowenien und Italien.
A
zwischen 46° 22´ und 49° 01´ nördlicher Breite sowie 9° 32´ und 17° 10´ östlicher Länge
83 853 km²
39% Wald
18% Ackerland
24% Weideland
W - O 573 km
N - S 35 bis 294 km
Besitzt keine Küste.
Wien
Wien (ca. 1.539.800 Einwohner)
Graz (ca. 237.800 Einwohner)
Linz (ca. 203.000 Einwohner)
Salzburg (ca. 144.000 Einwohner)
Innsbruck (ca. 118.100 Einwohner)
9 Bundesländer: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien
höchster Berg: Großglockner 3.798 m
längste Flüsse: Donau (Teil) 2.850 km und Inn (Teil) 510 km
Sommerurlaub: Juni bis Oktober
Winterurlaub: Januar bis April
MEZ (UTC + 1)
März bis Oktober: MEZ + 1 (UTC + 2)
Aktuelle Uhrzeiten finden Sie hier unter
www.zeit-online.de
Österreich Information Urlaubsservice, Wien
Wien
Tel: (01802) 10 18 18 (Mo bis Fr 9-17.30 Uhr)
Fax: (01802) 10 18 19
(Tel. und Fax jeweils von Deutschland aus zum Ortstarif)
Email: urlaub@austria.info
Homepage: www.austria.info/de
Urlaubsinformation Österreich, Wien
Rilkeplatz 5
1010 Wien
Tel: (01) 587 20 00
Fax: (01) 588 66 48
Email: oeinfo@oewwien.via.at
Homepage: www.austria-tourism.com
Amtssprache ist Deutsch. In Südkärnten wird auch Slowenisch gesprochen, im Burgenland zusätzlich Kroatisch und begrenzt Ungarisch. In Wien gibt es türkische, tschechische und slowakische Volksgruppen. Viele Österreicher sprechen außerdem Englisch.
1 Euro = 100 Cents
Den aktuellen Kurs gibt es unter www.wechselkurse.de.
€, EUR (ISO-Code)
Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 150, 100, 200 und 500 Euro
Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents
Werden in allen größeren Städten und Urlaubsregionen akzeptiert.
Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Werden fast überall akzeptiert.
8.177.000 Einwohner
97.5 Menschen je km²
Post: Briefmarken sind auf Postämtern erhältlich. Briefe bis 20 g und Postkarten werden innerhalb Europas per Luftpost befördert. Fast alle Postämter nehmen postlagernde Sendungen entgegen.
Telegramme: Können in jedem Postamt aufgegeben werden.
Internet/E-Mail: In allen größeren Städten gibt es Internetcafés. Hauptanbieter: Nextra (www.nextra.at), Chello, Netway etc.
220 V, 50 Hz
Nach Deutschland: 0049
Von Deutschland: 0043
Geschäfte: Mo bis Fr 9/10-18/19 Uhr (einmal pro Woche bis 21 Uhr), Sa 9/10-12/13 Uhr (am erster Sa im Monat bis 17 Uhr offen)
Banken: Mo bis Mi und Fr 8-15 Uhr, Do 8-17.30 Uhr (kleinere Zweigstellen sind in der Mittagszeit von 12.30-13.30 Uhr geschlossen.)
Post: Mo bis Fr 8-18 Uhr (kleinere Postämter schließen mittags von 12-14 Uhr), Sa ist entweder ganz geschlossen oder von 8-10 Uhr geöffnet. Nur das Hauptpostamt in Wien am Fleischmarkt ist täglich 24 Stunden geöffnet.
Parlamentarische bundesstaatliche Republik
Präsident
keine
Die aktuellen Impfvorschriften und Impfempfehlung dieses Landes gibt es unter www.crm.de.
Visumfrei für einen unbegrenzten Aufenthalt. Notwendig: Gültiger Reisepass oder Personalausweis
Österreichische Botschaft
mit Konsularabteilung, Berlin
Zuständigkeiten: Bundesrepublik Deutschland
Stauffenbergstraße 1
10785 Berlin
Sprechzeit: Mo bis Fr 9-12 Uhr
Tel: (0 30) 20 28 70
Tel.: Visa-Abt. (0 30) 20 28 71 42
Fax: (0 30) 229 05 69
Email: berlin-ob@bmaa.gv.at
Homepage: www.oesterreichische-botschaft.de
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Wien
Metternichgasse 3
1130 Wien
Tel: (0043 1) 7 11 54
Fax: (0043 1) 713 83 66
Fax Pass- und Visastelle: (0043 1) 715 34 50
Email: diplo@deubowien.at
Homepage: www.deubowien.at
Die Republik Österreich ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa mit der Staatsform einer parlamentarischen Demokratie. Das Land ist seit 1955 Mitglied in der UNO und seit 1995 in der Europäischen Union. Es grenzt im Norden an Deutschland und Tschechien, die Slowakei und Ungarn im Osten, Slowenien und Italien im Süden und die Schweiz und Liechtenstein im Westen.
Franken- und Ostfrankenreich
Weite Gebiete des heutigen Österreich gehörten im späten 8. Jahrhundert zum bairischen Stammesherzogtum im fränkischen Reich Karl des Großen. Im folgenden Ostfrankenreich, in der Region des heutigen Niederösterreich, war seit 856 eine Marchia Orientalis den Karolingern unterstellt. Diese Grenzmark im Südosten des Reiches wurde zur Keimzelle des späteren Österreich. Ab 955 dehnte sich das ostfränkische Reich weiter aus und es entstanden neue Herzogtümer und Markgrafschaften. Damit begann auch eine weitere Welle bajuwarischer Siedlungstätigkeit.
Heiliges Römisches Reich (HRR) (962 - 1806)
Im Jahr 976 wurde die Marchia Orientalis von Kaiser Otto II. einem Babenberger Grafen übereignet. In einer Urkunde von 996 wurde diese Mark im Osten erstmals Ostarrichi genannt; Aussprache und Schreibweise wandelten sich später zu Österreich. Das Gebiet wurde auch als Ostland (lat. Austria) bzw. Osterland bekannt und 1156 von Kaiser Friedrich I. (Barbarossa) zu einem Herzogtum erhoben.
Den Babenbergern folgten die Habsburger, die (ab 1278) bis 1526 ihr Herrschaftsgebiet weiter ausdehnten und ein Erzherzogtum schufen, das ein bedeutender Faktor im "Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation" wurde. Schon die späten Babenberger hatten die Steiermark mit Österreich verbinden können, die Habsburger schufen davon ausgehend mit der Erwerbung Kärntens, Tirols, Krains und anderer Gebiete einen Länderkomplex in den Ostalpen, der Herrschaft zu Österreich genannt wurde. Ab 1438 besaß das Fürstenhaus fast durchgehend die römisch-deutsche Königs- bzw. die damit verbundene Kaiserwürde.
Vom späten 15. Jahrhundert bis 1690 waren die Habsburger Länder von ständigen militärischen Auseinandersetzungen mit dem Osmanischen Reich geprägt. Die Reformation der Kirche konnte sich anfangs schnell durchsetzen, wurde aber im Laufe des 17. Jahrhunderts zurückgedrängt. 1713 wurde mit der Pragmatischen Sanktion erstmals ein für alle Länder gleichermaßen gültiges Grundgesetz in Kraft gesetzt. Im Österreichischen Erbfolgekrieg konnte das neue Haus Habsburg-Lothringen die Erbländer teils für sich behaupten.
Die Kriege gegen Napoleon und seine Kaiserkrönung führten 1804 dazu, dass Kaiser Franz II. den zusätzlichen Titel als Kaiser Franz I. von Österreich für seine Erbländer annahm und 1806 das "deutsche Reich" für aufgelöst erklärte.
Kaisertum Österreich (1804 - 1867); Österreich-Ungarn (1867 - 1918)
Das neue Kaiserreich Österreich war ein Vielvölkerstaat und reichte von Böhmen und Mähren über die heutige Republik hinweg weiter über Ungarn bis tief in den Balkan hinein.
Mit der Niederschlagung der Märzrevolution 1848 sicherte sich das Kaiserreich sein Überleben. Auch der ungarische Aufstand gegen die österreichische Vorherrschaft wurde niedergerungen. Der Krieg des Deutschen Bundes, in dem Österreich seit 1815 den Vorsitz hatte, gegen Preußen (Deutscher Krieg) führte 1866 zur Auflösung des Bundes der deutschen Staaten.
1867 wurde im Zuge des Ausgleiches eine österreich-ungarische Doppelmonarchie geformt. Da hierbei die Forderungen der "K & K" -Völker nach mehr Selbständigkeit außer Acht gelassen wurden, spitzten sich die Nationalitätenprobleme zu und trieben das Reich an den Rand der Unregierbarkeit. Ausgelöst vom Attentat von Sarajewo und weitergetrieben von den europäischen Beistandspakten begann 1914 der ersteWeltkrieg, der 1918 zum Ende der "kaiserlich-königlichen Monarchie" führte.
I. Republik (1918 - 1938) und Drittes Reich (1938 - 1945)Österreich-Ungarn wurde aufgelöst und auf seinem Gebiet entstanden neue Nationalstaaten und Deutschösterreich. Im Vertrag von Saint-Germain wurde dieser Staatsname und der gewünschte Zusammenschluss mit der neuen reichsdeutschen Republik untersagt. Am 21. Oktober 1919 wurde der Name in "Republik Österreich" geändert; 1920 wurde die neue Verfassung beschlossen. Die schlechte Wirtschaftslage ließ das Land immer tiefer in einen latenten Bürgerkrieg (1934) abrutschen. Der dagegen gestellte Versuch einer Zollunion 1931 mit dem DR wurde von den Vertragsstaaten verboten.
Die folgenden Zeiten brachten den Menschen ab 1933 die Diktatur in Form eines autoritären Ständestaates und 1938 den Anschluss an das Deutsche Reich, aber keine Freiheit und Demokratie, sondern die nationalsozialistische Willkürherrschaft Hitlers. Der Diktator ließ seine Heimat zuerst in "Ostmark" und bald danach in "Donau- und Alpengaue" umbenennen. Der 1939 von ihm entfesselte Zweite Weltkrieg führte schließlich zum Untergang des Dritten Reiches und damit zum Ende des totalitären Nazi-Regimes.
II. Republik (ab 1945)
Mit dem Kriegsende 1945 wurde Österreich von den Siegermächten als Staat wiederhergestellt und in vier Besatzungszonen aufgeteilt. Bereits am 27. April trat die provisorische Staatsregierung mit Karl Renner als Staatskanzler zusammen und proklamierte die Unabhängigkeitserklärung. Zehn Jahre später, nach der Unterzeichnung des Staatsvertrages am 15. Mai 1955 - in dem sich die Republik zur Neutralität und zu keinem erneuten Anschlussversuch verpflichtete - verließen die alliierten Besatzungstruppen das Land. Am 26. Oktober 1955 wurde die "immerwährende Neutralität" als Verfassungsgesetz beschlossen. Dieser "Tag der Freiheit" wurde 1967 zum Nationalfeiertag erklärt.
1960 war die Republik Mitbegründer der EFTA, die einen Wirtschaftszusammenhalt anstrebte. Bedingt durch die Neutralität konnten mit den westlichen Ländern und mit den damaligen Ostblockländern gute kulturelle und wirtschaftliche Bande geknüpft werden, was dem Land in der Zeit des Wiederaufbaues noch lange half. Nach dem Ende des Kalten Krieges 1991 wurde die strikte Neutralitätspolitik zwar gelockert, aber die angemessene Interpretation der Neutralität in der geänderten Weltordnung ist seitdem ein umstrittenes innenpolitisches Thema. 1995 trat Österreich der Europäischen Union (EU) bei; 1999 schaffte es den Schilling ab und führte im Jahr 2001, zusammen mit anderen EU-Staaten die neue EURO - Währung ein. Seit dem Jahr 2000 wird das Land von einer Koalition aus ÖVP und FPÖ/BZÖ regiert.
Österreich ist nach der Bundesverfassung von 1920, die 1945 wieder eingeführt wurde, eine föderale, parlamentarisch-demokratische Republik, bestehend aus neun Bundesländern. Staatsoberhaupt ist ein Bundespräsident, der für 6 Jahre direkt von der Bevölkerung gewählt wird. "Regierungschef" bzw. Vorsitzender der Bundesregierung ist ein Bundeskanzler, der vom Bundespräsidenten de facto entsprechend den Mehrheitsverhältnissen im Nationalrat ernannt wird. Die Bundesregierung kann durch ein Misstrauensvotum des Nationalrates abberufen werden.
Das österreichische Parlament besteht aus zwei Kammern. Die Zusammensetzung des Nationalrates mit seinen 183 Mitgliedern wird alle 4 Jahre durch freie und allgemeine Bürgerwahlen bestimmt. Eine 4-Prozent-Hürde verhindert eine zu große Zersplitterung der Parteienlandschaft im Nationalrat. Der Bundesrat wird von den einzelnen Landtagen (Parlamente der Bundesländer) beschickt. Der Nationalrat ist die dominierende Kammer in der österreichischen Gesetzgebung. Der Bundesrat besitzt in den überwiegenden Fällen nur ein aufschiebendes Vetorecht, das durch einen Beharrungsbeschluss des Nationalrates außer Kraft gesetzt werden kann. Von 1. Juli 2003 bis 31. Jänner 2005 tagte ein Verfassungskonvent ("Österreich-Konvent") unter Franz Fiedler, der Vorschläge für eine Reform der österreichische Bundesverfassung erarbeitete. Dabei kam man aber nicht zu einer einheitlichen Meinung über die zukünftige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Diese muss in Verhandlungen der verschiedenen politischen Ebenen ausgearbeitet werden.
Etwa 60 Prozent von Österreich sind gebirgig und haben Anteil an den Ostalpen (vor allem Tiroler Zentralalpen, Hohe Tauern und Niedere Tauern, Nördliche Kalkalpen, Südliche Kalkalpen und Wienerwald). In Ober- und Niederösterreich liegt - bereits nördlich der Donau - die Böhmische Masse, ein altes Rumpfgebirge, das auch nach Tschechien und Bayern hinüberreicht, und an der Ostgrenze die Kleinen Karpaten.
Die 5 Großlandschaften Österreichs
1.)Österreichisches Granit- und Gneisplateau, Anteil Österreichs am Mittelgebirgsland der Böhmischen Masse (8.500 km?, 10,1% der Staatsfläche)
2.)Österreichs Anteil am Alpen- und Karpatenvorland (9.500 km?, 12,3%)
3.)Österreichs Anteil an den Ostalpen (52.600 km?, 62,8%)
4.)Österreichs Anteil am Wiener Becken (3.700 km?, 4,4%)
5.)Vorland im Osten, österreichischer Anteil an Randgebieten des Pannonischen Tieflands (9.500 km?, 12,3%)
Von der Gesamtfläche Österreichs (84.000 km?) entfällt nur etwa ein Viertel auf Tief- und Hügelländer. Nur 32% liegen tiefer als 500 m.
Die zentrale Privatrechtskodifikation Österreichs, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch 1811 (ABGB), baut vor allem auf römischem und heimisch-deutschem Recht auf. Weite Bereiche des Privatrechts sind freilich außerhalb des ABGB geregelt, wobei viele dieser Sondergesetze im Zuge des "Anschlusses" 1938 aus Deutschland in Österreich eingeführt wurden und nach 1945 in gegebenenfalls entnazifierter Fassung in Österreich beibehalten wurden; so etwa das Ehegesetz (EheG), das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Aktiengesetz (AktG).
In verfassungsrechtlicher Hinsicht ist im Besonderen das Bundes-Verfassungsgesetz 1920/29 (B-VG) zu nennen. Ein besonderes Kennzeichen des geltenden österreichischen Bundesverfassungsrechts ist aber dessen Zersplitterung in eine fast unüberschaubare Zahl von gesonderten Verfassungsgesetzen und Verfassungsbestimmungen sowie Staatsverträgen im Verfassungsrang. Das B-VG kennt nämlich anders als etwa das deutsche Grundgesetz kein Inkorporationsgebot, wonach Verfassungsbestimmungen nur in den Text des B-VG selbst aufgenommen werden dürften.
Das Strafrecht folgt dem Leitgedanken Nulla poena sine lege (Keine Strafe ohne Gesetz, § 1 StGB) sowie dem Schuldprinzip (§ 4 StGB).
Die Gerichtsbarkeit wird in Zivilrechts- und Strafrechtssachen von Bezirksgerichten, Landesgerichten und Oberlandesgerichten und dem Obersten Gerichtshof als höchste Instanz wahrgenommen. Unabhängig davon und unabhängig voneinander bestehen für Angelegenheiten der Verfassung der Verfassungsgerichtshof und für Angelegenheiten der Verwaltung der Verwaltungsgerichtshof.
Deutsch ist die Amtssprache und Muttersprache von etwa 95% der Bevölkerung. Die deutsche Sprache wird vielfach in Form eines der vielen oberdeutschen Dialekte gesprochen, die zu den Mundartfamilien des
•Alemannischen (gesprochen in Vorarlberg sowie dem Tiroler Außerfern) und
•Bairischen (gesprochen in allen anderen Bundesländern - siehe Sprachgebrauch in Österreich) gehören. Sieben Millionen Österreicher sprechen einen mittel- oder südbairischen Dialekt.
Daneben werden slawische und andere Sprachen von autochthonen Minderheiten gesprochen. Die alteingesessene kroatische, slowenische und ungarische Bevölkerung in Österreich haben einen Anspruch auf muttersprechlichen Schulunterricht und Verkehr mit Behörden. Kroatisch und Slowenisch sind zusätzliche Amtssprachen in jenen Verwaltungs- und Gerichtsbezirken der Steiermark, des Burgenlandes und Kärntens mit kroatischer, slowenischer oder gemischter Bevölkerung. Auch die alteingesessene Roma-Bevölkerung hat ihre eigene Sprache.
Das Land beherbergt viele Menschen aus fremden Kulturen, die aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen ins Land gekommen sind. Diese Zuwanderer stammen vornehmlich aus dem ehemaligen Jugoslawien (Serben, Kroaten und andere), dem asiatischen Raum (Türken, Kurden, Iraner, Iraker, usw.), aber auch aus anderen Weltregionen. Deren Anteil an der einheimischen Bevölkerung beträgt etwa 8,8 % (2002).
73,6% der einheimischen Bevölkerung bekennen sich zum römisch-katholischen Glauben und 4,7% zum Protestantismus (überwiegend Augsburger Bekenntnis). Etwa 12% der Bevölkerung gehören keiner Kirche oder Glaubensgemeinschaft an, die israelitische Kultusgemeinde zählt etwa 7.300 Mitglieder. Zum Buddhismus, der in Österreich 1983 als Religionsgemeinschaft anerkannt wurde, bekennen sich etwas über 10.000 Menschen. Etwa 20.000 sind aktive Mitglieder der Zeugen Jehovas. Von den zugewanderten Personen sind etwa 180.000 Mitglieder christlich-orthodoxer Kirchen, und rund 300.000 Menschen Mitglieder verschiedener muslimischer Religionsgemeinschaften.
• Salzburger Festspiele
• Bregenzer Festspiele
Österreich kann trotz seiner Größe im Sport viele Erfolge aufweisen. Besonders in den Disziplinen des alpinen Ski-Sports beweisen österreichische Sportler immer wieder ihr Können. z.B.:
• Hermann Maier
• Renate Götschl
• Benjamin Raich
• historisch: Toni Sailer, Karl Schranz, Franz Klammer, Annemarie Moser-Pröll etc.
Aktuelle Sieger bei den Olympischen Sommerspielen (2004):
• Roman Hagara, Hans-Peter Steinacher (Tornado-Segeln)
• Kate Allen (Triathlon)
• Markus Rogan (Schwimmen)
Erfolgreiche Teams in Österreich:
• Austria Wien, Rapid Wien (beide Fußball), EC KAC, EC VSV (beide Eishockey), Danube Dragons, Chrysler Vikings, Tyrolean Raiders (alle drei American Football)
Sendemast des Mittelwellensenders Bisamberg, 265 Meter
In der Verfassung ist die Gleichberechtigung von Männern und Frauen geregelt. Die praktische Umsetzung lässt allerdings noch zu wünschen übrig. So nutzen nur 2 von 100 Männern in Österreich die Möglichkeit der Karenz mit Kinderbetreuung. Auch in leitenden Positionen sind zumeist Männer und nur wenige Frauen vertreten. Frauen verdienen insgesamt weniger, dies ist auf den Grund zurückzuführen, dass viele Frauen einer Teilzeitarbeit nachgehen und sehr oft das Wohl der Familie vor den eigenen Karrierewünschen stellen.
Von staatlicher Seite ist zur Zeit ein Hang zur positive Diskriminierung für Frauen erkennbar. Es wurden zahlreiche Förderungsmaßnahmen für Frauen ins Leben gerufen, welche für Männer vollends fehlen. Weiterbildungsambitionen der Frauen werden finanziell unterstützt. Frauen erhalten ebenso Vergünstigungen in vielen Bereichen des Lebens. Auch bei der Besetzung von öffentlichen Arbeitsstellen werden Frauen, bei gleicher Qualifikation, Männern vorgezogen. Die offiziell gemeldeten Arbeitslosen in Österreich setzten sich 2004 aus 2/3 Männern und nur 1/3 Frauen zusammen.