Das Prinzip der in der Türkei praktizierten Version des Laizismus schreibt eine strenge Trennung von Religion und Staat vor, genauer gesagt eine strikte Unterordnung der Religion unter den Staat. Artikel 24 der Verfassung von 1982 beschränkt die Glaubensfreiheit auf das Individuum. Religionsgemeinschaften können aus dem Verfassungsabschnitt keine Rechte geltend machen. Diese Haltung resultiert aus der herrschenden Ideologie des Kemalismus in der türkischen Gesellschaft.
Die sunnitisch-islamischen Einrichtungen werden vom staatlichen Diyanet Isleri Bakanligi, dem Präsidium für Religionsangelegenheiten, verwaltet. Es regelt die Ausbildung der etwa 100.000 Imame und Muezzine, bezahlt und erhält die Moscheen und gibt landesweit den Inhalt der zu haltenden Predigten vor. Die anderen Religionsgruppen verwalten sich dagegen selbst, erhalten weniger staatliche Unterstützung, genießen dafür aber mehr innere Autonomie.
Nach offiziellen Statistiken sind 99,8% der türkischen Bevölkerung Muslime. Davon sind etwa 65 % - 70% Sunniten, die restlichen 30–35 % Aleviten. Nach anderen Schätzungen gibt es 75–80 % Sunniten und 20 bis 25 % Aleviten. Außerdem leben in der Türkei 0,2 % Christen (125.000) und 0,04 % Juden (23.000). Zu Beginn des 20. Jahrhunderts lebten jedoch noch etwa 20 % Christen auf dem Gebiet der heutigen Türkei.
Die offiziellen Zahlen sind jedoch irreführend, weil jeder Einwohner der Türkei, wenn er nicht explizit als einer anderen Religion zugehörig erklärt wird, automatisch als Moslem erfasst wird. Ein Gegenstück zum Kirchenaustritt gibt es nicht, so dass auch Atheisten und Agnostiker offiziell als Moslems geführt werden. Die Zahl der nicht religiösen Einwohner der Türkei ist daher nicht bekannt.
Die genaue ethnische Zusammensetzung der Bevölkerung in der Türkei ist nicht exakt feststellbar. Bei offiziellen Volkszählungen wird die ethnische Zugehörigkeit nicht erfasst. Ermittelt wird hingegen Muttersprache und Zweitsprache, wobei die Zahlen bei vielen Minderheiten aufgrund der türkischen Assimilationspolitik stark rückläufig sind. Hinzu kommt, dass sich in der Türkei seit Jahrtausenden die verschiedensten Volksgruppen mischen, so dass die Zurechnung eines Menschen zu einer Volksgruppe vielfach eine Definitionsfrage ist. Besonders umstritten ist die genaue Zahl der Kurden, der größten und sich der Assimilation am stärksten entziehenden Minderheit. Die Angaben zu den Ethnien differieren je nachdem, welche Quellen herangezogen werden, stark. Demnach leben in der Türkei folgende Ethnien: 70–80 % Türken, ca. 20–30 % Kurden, 2–3 % Zaza, 2 % Araber, 0,5 % Tscherkessen, 0,5 % Georgier sowie diverse andere ethnische Gruppen und Nationalitäten (Abchasen, Albaner, Aramäer, Armenier, Assyrer, Bosniaken, Bulgaren, Griechen, Lasen, Tschetschenen).
Die Bevölkerungsgruppe der Türken wird unterschiedlich definiert.
Die türkische Regierung zählt seit 1965 Bevölkerungsgruppen dazu, die
von anderen Quellen zum Teil als Angehörige anderer Turkvölker
angesehen werden. Dies betrifft etwa 2–5 Millionen Krimtataren und
Tataren, etwa 0,5–2 Millionen Aserbaidschaner,etwa 330.000
Yörük-Türkmenen, bis zu 200.000 Mescheten, etwa 100.000 Tahtaci, etwa
60.000 Terekeme, etwa 14.000–20.000 Gagausen, etwa 2.000 Usbeken, sowie
jeweils etwa 1.000 Kasachen, Kirgisen, Kumyken, Turkmenen und 500
Uiguren.
Weiterführende Links:
Sitten & Gebräuche
Literatur
Offiziell
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