In der Türkei herrscht, wie in allen westlichen Demokratien, eine Gewaltenteilung zwischen der Legislative, Exekutive und der Judikative. Nach der Verfassung aus dem Jahr 1982 ist die Türkei eine parlamentarische Demokratie mit einem relativ mächtigen Präsidenten und einer unabhängigen Justiz. Diese Verfassung wurde zuletzt 2002 verändert.
Gesetzgebendes Organ (Legislative) ist in der Türkei die Große Nationalversammlung (Türkiye Büyük Millet Meclisi). Sie besteht aus 550 Parlamentariern, die vom Volk direkt für fünf Jahre gewählt werden. Ab dem 18. Lebensjahr ist jeder Staatsbürger in der Türkei wahlberechtigt. Gewählt werden darf jedoch nur innerhalb der Türkei, eine Wahlbeteiligung aus dem Ausland z.B. durch eine Briefwahl für im Ausland lebende türkische Staatsbürger existiert nicht. Aufgrund dieser Reglung sind Millionen von türkischen Staatsbürgern die im Ausland (vor allem in der Europäischen Union) leben und arbeiten von den Wahlen ausgeschlossen.
Staatsoberhaupt ist der vom Parlament für sieben Jahre gewählte Staatspräsident. Eine Wiederwahl des Staatspräsidenten ist per Verfassung verboten. Der Staatspräsident beauftragt den Parteivorsitzenden der Mehrheitspartei mit der Bildung der Regierung. Regierungschef ist der Ministerpräsident, der die Mehrheitspartei bzw. die Regierungskoalition repräsentiert. Der Staatspräsident segnet die Minister der Regierung ab.
Das Verfassungsgericht ist der oberste Gerichtshof der Türkei. Es entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit der vom Parlament verabschiedeten Gesetze. Erstmals wurde 2005 mit Tülay Tugcu eine Frau zur Vorsitzenden des höchsten Gerichts der Türkei gewählt.
Zu den außenpolitischen Konstanten gehören für die Türkei ihre EU-Beitritts-Bemühungen, die Westbindung und das Verhindern eines eigenständigen kurdischen Staates. Die Türkei betrachtet sich auch als Schutzmacht der Turkmenen auf dem Balkan und im Nord-Irak. Darüber hinaus versucht die Türkei eine Führungsrolle bei den Turkstaaten (Aserbaidschan, Usbekistan, Turkmenistan, Kirgisistan und Kasachstan) Zentralasiens einzunehmen. Ungewöhnlich für einen mehrheitlich islamischen Staat sind die guten Beziehungen der Türkei zu Israel; es werden u.a. regelmäßig gemeinsame Militärmanöver durchgeführt.
Die heutige türkische Regierung bestreitet den Völkermord an den Armeniern von 1915/16 offiziell und versucht auf diplomatischen Wegen andere Staaten davon abzuhalten, den Völkermord offiziell anzuerkennen. Der Völkermord wird offiziell neben Armenien selbst durch folgende Staaten und Organisationen anerkannt: Belgien, Frankreich, Italien, Russland, Slowakei, Schweiz, die UNO und die EU.
Die Türkei ist seit 1952 Mitglied der NATO und seit 1963 assoziiertes Mitglied in den Vorläuferorganisationen der EU und strebte seit Jahrzehnten Verhandlungen über eine Vollmitgliedschaft zuerst in der EWG später der EG und zuletzt in der Europäischen Union an. Daneben ist die Türkei u.a. Mitglied: Vereinte Nationen (1945) mit Sonderorganisationen; OECD (1948); Europarat (1952); Organisation der Islamischen Konferenz (OIC, 1969); EG-Assoziierungs-Abkommen (1963); Zentralasien-Gipfel der Türkischen Republiken (OATCT, 1992); Schwarzmeer-Wirtschaftskooperation (1992); assoziiertes Mitglied der WEU (1995–2000); EU-Zollunion (seit dem 1. Januar 1996). Ende des Jahres 2004 wurde vom Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei beschlossen.
• Regionale Konkurrenz mit Griechenland: Konfliktfelder sind die Herrschaftsräume in der Ägäis und der Zypernkonflikt. In der Ägäis geht es um den Verlauf der Grenze zwischen den beiden Ländern. Die Festlegung des Grenzverlaufes ist sehr umstritten, weil wirtschaftliche und militärische Interessen auf dem Spiel stehen. Wirtschaftlich geht es um potentielle Ölvorkommen, die beide Länder ausbeuten wollen. In letzter Zeit kam es aber zu einer Entspannung zwischen den beiden Staaten, obwohl die Konflikte noch nicht geklärt sind (Stand 2004).
• Zypern: Unstimmigkeiten wegen der in Nordzypern stationierten türkischen Soldaten. Der Versuch von Zypern, Flugabwehr-Raketen auf der Insel zu stationieren, führte Mitte der 90er-Jahre fast zu einem Krieg, die Raketen wurden nicht stationiert.
• Syrien: Unterstützung der PKK durch Syrien veranlasste die Türkei in den späten 90ern zu einer Kriegsdrohung gegenüber Damaskus. Syrien fühlt sich durch die enge militärische Kooperation zwischen Israel und der Türkei bedroht. Auch gibt es Streitigkeiten wegen des Euphrat-Wassers. Der Bau von Staudämmen im Rahmen des Südostanatolien-Projekts führt auf Seiten von Syrien zu der Befürchtung, dass die Türkei eines Tages das Wasser als Waffe einsetzen könnte.
• Irak: Die Türkei sieht im Falle eines Sieges der Kurden in Kirkuk
bei den Wahlen am 30. Januar 2005 und dessen Eingliederung in die
autonome Kurdenregion in Irak einen möglichen Kriegsgrund. Hintergrund
ist, dass durch die reichen Ölfelder in Kirkuk ein wirtschaftlich
überlebensfähiger, selbstständiger kurdischer Staat denkbar wäre. Durch
einen Kurdenstaat im Nordirak könnte der Kurden Konflikt in der Türkei
erneut aufflammen.
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