ZOLLBESTIMMUNGEN

Was darf ich?

Wie war das jetzt noch mal? Was und wie viel darf ich von Zuhause an den Urlaubsort oder nach Hause mitnehmen. Der Gedanke im Kopf "wird schon schief gehen" ist recht optimistisch gedacht, aber wenn dann doch mal der Zöllner vor einem steht und in der dreckigen Unterwäsche wühlt, das ist nicht nur unangenehm sondern kann auch sehr teuer werden und vor allem viel Ärger mit sich bringen. Also, mit dem Tourinaut auf Nummer sicher gehen und nachgelesen, was erlaubt und was nicht erlaubt ist.

GRUNDSÄTZLICH
Alles, was Sie innerhalb der EU-Staaten einkaufen, können Sie beliebig ein- und ausführen. Für die EFTA-Staaten (Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein) und den Rest der Welt gilt: Alles, was über der 175 Euro Grenze liegt, (Achtung bei Polen und Tschechien: Da ist man schon ab 100 Euro steuerpflichtig!) muss verzollt werden.

Allerdings gilt seit 1997 bis zu einem Höchstbetrag von 350 Euro ein vereinfachter Steuersatz von pauschal 13,5 Prozent, bei Einreise aus den EFTA-Staaten ein verbilligter Steuersatz von 10 Prozent.

Wird die 350 Euro Freigrenze überschritten, dann muss alles voll versteuert werden. Das heißt, es werden 16 Prozent Umsatzsteuer sowie der jeweilige Warenzollsatz fällig. Der Warenzollsatz schwankt je nach Produkt zwischen 2 und 15 Prozent. Fahrräder sind beispielsweise mit 15 Prozent sehr teuer angesetzt, Textilien mit 3 Prozent relativ niedrig. Computer sind sogar zollfrei.

Viele Urlauber aus den USA sind oft überrascht: Sie haben Melatonin, das angebliche Wundermittel gegen Jetlag mitgebracht, aber leider hat der Zöllner ihnen die Pillen wieder abgenommen. Warum? Das deutsche Betäubungsmittel-Gesetz (BtmG) und das Arzneimittel-Gesetz (AmG) schieben dem Import von vielen Medikamenten aus dem Ausland einen Riegel vor:
Darunter fallen Medikamente (Melatonin), die im befreundeten Ausland (USA) in jeder Apotheke oder im ortsüblichen Drugstore frei verkäuflich sind, hierzulande aber als nicht verkehrsfähige Arzneimittel

• im Gegensatz zu Nahrungsergänzungsmitteln, wie Vitamintabletten eingestuft werden. Prinzipiell werden bei der Wiedereinreise nur Arzneimittel für den persönlichen Bedarf akzeptiert, möglichst mit Rezept.

TABAK
Bei Einreise aus einem Drittland (gilt für Erwachsene ab 17 Jahre):
• 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos (50 Gramm) 50 Zigarren oder
• 250 Gramm Rauchtabak oder
• eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren innerhalb der EU:
• 800 Zigaretten oder
• 400 Zigarillos (200 Gramm) oder
• 200 Zigarren oder
• 1 Kilogramm Rauchtabak oder
• eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

ALKOHOL
Bei Einreise aus einem Drittland (gilt für Erwachsene ab 17 Jahre!):
• 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol
• oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol
• oder 2 Liter Schaumweine
• oder Likörweine
• oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und Innerhalb der EU:
• 10 Liter Spirituosen oder
• 20 Liter Zwischenerzeugnisse (Wermut) oder
• 90 Liter Wein, davon aber maximal 60 Liter Schaumwein

KAFFEE
Bei Einreise aus einem Drittland (gilt für Erwachsene ab 15 Jahre!):
• 500 Gramm Röstkaffee oder
• 200 Gramm löslicher Kaffee

Innerhalb der EU:
Hier gibt es keine Einschränkungen solang Kaffee für den Eigenverbrauch bestimmt ist und Sie dieses nachweisen können.

PARFÜM
Bei Einreise aus einem Drittland:
• 50 Gramm Parfüm und
• 250 Gramm Toilettenwasser

Innerhalb der EU:
Keine Beschränkungen mehr, solange Sie nachweisen können, dass die Artikel für Ihren persönlichen Verbrauch bestimmt sind.

ANTIQUITÄTEN
Als Antiquitäten gelten nach den Zollbestimmungen nur Objekte, die mehr als 100 Jahre alt sind. Für die Einfuhr nach Deutschland wird lediglich die Umsatzsteuer von 16 Prozent erhoben. Voraussetzung für den problemlosen Import von antik eingestuften Objekten ist eine lupenreine Dokumentation, also Gutachten, Exportgenehmigungen und dergleichen.

Wer antike Waffen einführen will, der hat zugleich auch die Vorschriften des Waffenrechts zu beachten!

TIERE
Nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (WA oder Englisch CITES/Convention of International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) sind weltweit rund 5.000 Tier- und über 25.000 Pflanzenarten geschützt. Das heißt, der Handel ist entweder gänzlich verboten oder unterliegt strengen Bestimmungen.

Teilweise wird eine Ausfuhrgenehmigung des Ursprungslandes und eine EU-Einfuhrgenehmigung verlangt.

Um den Erfordernissen des Europäischen Binnenmarktes gerecht zu werden, gelten seit dem 1. Juni 1997 in der EU neue Rechtsgrundlagen, die die seit 1984 bestehenden Bestimmungen ersetzt haben. Das neue europäische Artenschutzrecht setzt das WA und zum Teil auch EU-Richtlinien um. Danach muss die legale Herkunft des Tieres durch ein CITES-Zertifikat nachgewiesen werden. Bei Verstoß drohen Bußgelder und Haftstrafen.

Insgesamt unterscheidet CITES zwischen vier Gefährdungsstufen. In Liste A sind direkt vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten aufgeführt. Beispielsweise alle Landschildkröten, Riesenschlangen, Kakteen etc. fallen darunter.

Der Handel und der Import sind folglich verboten.

Außerdem:
Seit 1998 stehen alle Störarten auf der Verbotsliste. Wer also mehr als die erlaubten 250 Gramm Kaviar für den Eigenverbrauch mitbringt, muss damit rechnen, dass der Zoll sie ihm wieder abnimmt. Tier- und Pflanzenarten der Listen B, C und D dürfen nur unter strengen behördlichen Kontrollen gehandelt.

• Wer mit dem Flugzeug wieder einreist, darf aus Drittländern Waren im Wert von insgesamt 175 Euro einführen! Ausgenommen davon sind Goldlegierungen und Goldplattierungen.
• Wer auf dem Landweg oder im Küstenverkehr aus Polen oder Tschechien wieder einreist, darf nur Waren im Wert von insgesamt 100 Euro einführen!
• Für steuerliche Sondergebiete der EU und die Insel Helgoland gelten die Freimengen wie bei der Einreise aus Drittländern!

Zu den Sondergebieten zählen:
die Kanarischen Inseln (Spanien), die französischen überseeischen Departements (Frankreich), Aland (Dänemark), Berg Athos (Griechenland) und die britischen Kanalinseln (Großbritannien).

• Für die EFTA-Länder Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden wird es bis 2004 noch Beschränkungen geben.

Dort sind die Einfuhrmengen ab sofort erhöht worden.
Schweden:
300 Zigaretten, 20 Liter Wein, 24 Liter Bier und 1 Liter hochprozentige Spirituosen.
Finnland:
300 Zigaretten 5 Liter Wein, 15 Liter Bier und 1 Liter hochprozentige Spirituosen.
Dänemark:
300 Zigaretten, 1,5 Liter hochprozentige Spirituosen. Wein und Bier dürfen wie in den EU-Ländern in unbegrenzten Mengen eingeführt werden.
Einzig Norwegen bleibt knauserig:
200 Zigaretten, 2 Liter Wein, 2 Liter Bier und 1 Liter hochprozentige Spirituosen, mehr ist nicht drin.

Bei Proviant begrenzt nur Schweden die Mitnahme auf je 15 Kg Fleisch und Fisch pro Person.

 
 
 

All Inclusive-Reisen

All Inclusive-Reisen

Ein Preis und nichts mehr dazu
gezahlt, All Inclusiv vom ...

Türkei, Bulgarien, Mallorca, Ägypten, Ibiza, Gran Canaria, Teneriffa, Korfu, Griechenland, ... Alle Angebote

 

Reiseinfos

Tourinaut bietet 100 % Service. Wir stehen immer mit Rat und Tat für Sie bereit. Im Internet oder persönlich am Telefon. Falls doch mal ein Service nicht vorhanden sein sollte, Mail an service@air.de und wir werden den Mißstand umgehend ändern.


Ihre Tourinauten

 
Menü
 
 
Karten Navigation
 
Karten Navigation NordamerikaMittelamerikaMittelamerikaSüdamerikaEuropaAfrikaAsienAsienAustralienAustralienAustralienAsienNordamerikaEuropaMittelamerikaSüdamerikaMittlererostenMittlererostenAfrikaAustralien
 
zoom out
 

Reisen

 

Reiseberatung: +49 (0)991 - 29 62 360

 
 
837 User Online
203.983 registriert
10.02.2012