für Reisen aus den Bereichen Lastminute, Katalogreisen, Hotel, Charterflug, Linienflug und Produkte und Dienstleistungen, die über die air.de GmbH angeboten und/oder vertrieben werden:
Die air.de GmbH tritt im Rahmen ihrer Tätigkeiten ausschließlich als Vermittler von touristischen Leistungen (Flüge, Pauschalreisen, Hotelbuchungen, Mietwagen etc. (nachfolgend zusammen "Reisen" genannt) auf. Für den Fall der Buchung einer touristischen Leistung, kommt der die Reise betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen (dem Kunden) und dem jeweiligen Reiseveranstalter zustande. Wir weisen auf die AGB der Reiseveranstalter hin.
1*2 Fly Deutschland, 5 vor Flug, Air Berlin, Alltours Flugreisen, Ameropa Reisen, ATT Touristik, Attika Reisen, Bentour Reisen, BFR Berliner Flugring, Big X-tra Touristik, Bucher Reisen, Club Aldiana, Discount Travel, Express Travel International, FTI Gruppe, GTI Travel, Hapag Lloyd, Hermes Touristik, ITS Reisen, Jahn Reisen, LTU plus, LTU Touristik, Medina Reisen, Meditour Reisen, Meiers Weltreisen, Nazar Holiday, Neckermann Reisen, Oeger Tours, Olimar Reisen, Phoenix Reisen, Plärrer Reisen, Schauinsland Reisen, Thomas Cook, TIP (Neckermann), Tjaereborg, TUI Deutschland, V-Tours
Es folgen die AGB der air.de GmbH für Reisevermittlung: die air.de GmbH bietet diverse Reiseleistungen verschiedener Reiseveranstalter an. Zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler kommt ausschließlich ein sogenannter Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, im Rahmen dessen sich die air.de GmbH verpflichtet, die gewünschte Vermittlung ordnungsgemäß und sorgfältig vorzunehmen. Ein Reisevertrag kommt hingegen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweils für die gewünschte Leistung gebuchten Reiseveranstalter zustande. Die gewünschte Vermittlung unterliegt insbesondere folgenden Bedingungen.
1) Abschluss des Vertrages
Der Reisevermittler leitet die Reisewünsche des Kunden an den ausgesuchten Veranstalter weiter. Mit Bestätigung durch den
Veranstalter kommt der Reisevertrag mit diesem Veranstalter zustande. Dem Reisevertrag und der Reiseleistung liegen ausschließlich die
Vertragsbedingungen des Veranstalters sowie die Leistungsbeschreibung des Veranstalters zugrunde. Auf die jeweiligen Bedingungen des gebuchten
Veranstalters wird ausdrücklich verwiesen. Sonderwünsche stellen ausschließlich unverbindliche Wünsche dar. Über die Leistungsbeschreibungen
hinausgehende Zusagen bedürfen nach fast allen allgemeinen Reisebedingungen der Veranstalter einer ausdrücklichen schriftlichen Aufnahme in die
Reisebestätigung.
2) Anzahlung
Mit Vertragsabschluß kann gegen Übermittlung eines Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, maximal jedoch
in Höhe von € 500,00/ pro Person gefordert werden, die auf den Reisepreis angerechnet wird.
3) Bezahlung des (Rest-)Reisepreises
Der Rest des Reisepreises ist 6 Wochen vor Reiseantritt, bzw. spätestens bei Aushändigung der Reiseunterlagen
zu entrichten, wobei die Unterlagen auch einen Sicherungsschein enthalten müssen. Wünscht der Kunde die Versendung der Reiseunterlagen, so kann diese
erst erfolgen, wenn der Reisepreis dem Konto des Reisevermittlers oder dem Reiseveranstalter gutgeschrieben ist.
4) Rücktritt von der gebuchten Reise
Die durch den Rücktritt anfallenden Kosten ergeben sich ausschließlich aus den jeweiligen Konditionen des
Veranstalters. Der Reisevermittler hat auf die Höhe dieser Entschädigung keinen Einfluss. Auf die jeweiligen Reisebedingungen wird verwiesen.
5) Leistungen verschiedener Veranstalter
Wird der Reisevermittler vom Kunden beauftragt, verschiedene Reiseleistungen bei verschiedenen
Reiseveranstaltern anzufragen und für diese zu vermitteln, so kommt hierdurch kein Reisevertrag mit dem Reisevermittler zustande, auch wenn die einzelnen
Leistungen auf einer gemeinsamen Rechnung des Reisevermittlers aus verwaltungstechnischen Gründen zusammengefasst werden. Der Reisevermittler ist ausschließlich
Vermittler hinsichtlich jeder einzelnen Reiseleistung. Der Kunde wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihm aus der Aufteilung seiner
Reiseleistungen auf verschiedene Veranstalter auch Nachteile erwachsen können. Denn bei einer evtl. Schlechtleistung eines Veranstalters ist die
Berechnungsgrundlage für eine Minderung des Reisepreises in aller Regel nur der an diesen Veranstalter abgeführte Reisepreis, nicht der insgesamt für
die Reise aufgewendete Betrag, der naturgemäß deutlich höher liegt.
6) Reiseversicherungen
Der Abschluss von Reiseversicherungen, insbesondere einer Reiserücktrittskostenversicherung, wird ausdrücklich empfohlen.
Nur in Ausnahmefällen sind Versicherungen bei Pauschalreisen bereits im Leistungspaket inbegriffen.
7) Haftung
Der Reisevermittler haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Information, Beratung und Buchungsabwicklung im Rahmen des
Geschäftsbesorgungsvertrages. Für die vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen haftet der Reisevermittler nicht. Der Kunde hat sich insoweit
ausschließlich an den Veranstalter zu wenden, wobei der Kunde ausdrücklich nochmals darauf hingewiesen wird, dass etwaige Mängel in aller Regel
unverzüglich vor Ort an die jeweilige Reiseleitung bekannt zu geben sind und darüber hinaus auch Ansprüche spätestens 1 Monat nach vertraglich
vorgesehenem Ende der Reise beim Veranstalter unter Angabe der aufgetretenen Mängel anzumelden sind. Die Schriftform mit Zustellnachweis wird
empfohlen. Die Haftung des Reisevermittlers im Rahmen des Geschäftbesorgungsvertrages wird auf die Höhe des Reisepreises begrenzt, soweit nicht grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen.
8) Gerichtsstand/Anzuwendendes Recht Als für eine Auseinandersetzung anzuwendendes Recht, wird das deutsche Recht als Recht des Sitzes der Agentur vereinbart.